Wenn ein Priester wegen einer Beziehung zu einer Frau aus dem Dienst ausscheidet, wird er oftmals weder in der Kirche angestellt, noch darf er sonst irgendeine Funktion in der Kirche wahrnehmen. Es gibt oft genug nicht einmal die Möglichkeit die Missio als Religionslehrer zu bekommen. Es soll an dieser Stelle nicht kommentiert werden, ob das so und in jedem Falle so angemessen ist. Lediglich das Faktum sei hier benannt.

In Limburg flog vor einiger Zeit ein Diakon auf, der größere Mengen an Kinderpornografie auf seinem Dienstcomputer gespeichert hatte. Dieser Diakon war persönlicher Referent und Büroleiter des Bischofs von Limburg, Georg Bätzing. Der Skandal ging durch die Medien und der Diakon wurde vorerst suspendiert.

Das staatliche Ermittlungsverfahren wurde im Mai 2018 mit dem Erlass eines Strafbefehls und der Zahlung von 12 000 Euro beendet. Gestern ging es durch die Presse, dass dieser Diakon weiter im Bistum Limburg in der Verwaltung tätig sein wird. Er soll nach Angaben eines Sprechers künftig eine Aufgabe in der Verwaltung des Bischöflichen Ordinariats übernehmen. Das Bistum verhängte zudem eine Strafe. Der Diakon soll sich 150 Stunden unentgeltlich sozial/ caritativ engagieren.

Eine Schelte gegen das zuständige Gericht, das sich mit einer Einstellung der Ermittlungen gegen Zahlung eines Geldbetrages einverstanden erklärt hat, mag man Juristen überlassen. Offensichtlich war hier ein findiger Anwalt am Werk. Ein Skandal ist es allemal, dass man für den Besitz „großer Mengen“ dieses Dreckszeuges ohne Vorstrafe davonkommt. Recht und Gerechtigkeit klaffen hier weit auseinander.

Der weitaus größere Skandal ist die Weiterbeschäftigung dieses Mannes, der auch weiterhin Diakon bleiben und nur einstweilen als Diakon nicht tätig werden darf. Hier ist ein Vergleich angebracht. Man vergleiche die oben erwähnte Konsequenz für ausgeschiedene Priester mit dem schwer kriminellen ehemaligen persönlichen Referenten des Bischofs von Limburg. Es ist erlaubt, ein gewisses Maß an Wut zu entwickeln.

Es war der Bischof von Limburg, der Kirche als „Täterorganisation“ verunglimpfte und damit alle Glieder der Kirche – nicht nur den Klerus – auf eine Stufe mit Päderasten und pädophilen Klerikern stellte. Für das Bistum Limburg, so scheint es, will dieser Bischof den Beweis antreten, dass es auch in Zukunft so sein soll.

Ein schlimmeres Zeichen hätte der Bischof in der Tat nicht geben können. 150 Sozialstunden für große Mengen bildlich festgehaltenen Kindesmissbrauch sind bitterböser Zynismus gegenüber den Opfern dieses Verbrechens. Zum Vergleich werden im Jugendstrafrecht derartige Mengen an Sozialstunden beispielsweise für den Anbau und Vertrieb von Cannabis verhängt. Im Erwachsenenstrafrecht spielen Sozialstunden kaum eine Rolle.

Was das Bistum Limburg sich damit geleistet hat und was von Bischof Georg Bätzing zu verantworten ist, spottet wahrlich jeder Beschreibung. Es gibt dafür keine Rechtfertigung.