In säkularen Gesellschaft stellt sich natürlich die Frage nach dem Sinn des Religionsunterrichts. Bekanntlich lebt eine demokratische Gesellschaft von Voraussetzungen, die sie sich selbst nicht geben kann. Das Naturrecht, ein vorstaatliches Recht, geht dem Staat voraus, wenn er ein Rechtsstaat und kein Willkürstaat sein will. In unserem Land steht in der Präambel der Verfassung, daß eben diese Verfassung in Verantwortung vor Gott und den Menschen gegeben wurde. Mithin spielt also nicht nur ein isoliertes Naturrecht in unserem Land vorstaatlich eine normengebende Rolle, sondern der ganz konkrete Glaube an Gott und die daraus resultierende Verantwortung prägt das Rechtssystem in unserem Land nach wie vor. Auch wenn die Gesellschaft sich längst säkularisiert hat, liegen die Wurzeln unseres Landes, unseres Rechts und unserer Kultur im christlichen Glauben begründet.

So lange nicht eine mehrheitlich andere Entscheidung für ein anderes Recht oder eine andere Kultur fällt, dürfte allein darin schon eine hinreichende Begründung für die Existenz von Religionsunterricht an staatlichen Schulen gegeben sein. Im Religionsunterricht geht es darum, eben diese Wurzeln zu erkennen und einzusortieren. Die Schüler sollen die Offenbarung Gottes und die daraus resultierende Heilserwartung kennen lernen. Es gilt ferner zu lernen, was wir darüber auf Grund der Hl. Schrift und der tradierten Lehre der Kirche wissen. Auf dieser Basis gilt es dann die daraus resultierende Glaubenspraxis (u.a. Gebet, Sakramente, Liturgie) kennen zu lernen und einzuüben. Das geht altersangemessen imeinander über und zieht sich durch alle 10 Schuljahre der Primarstufe und der Sekundarstufe I.

In der gymnasialen Oberstufe setzt sich der Religionsunterricht auf Basis des bis dahin erlernten Wissens und der eingeübten Praxis wissenschaftspropädeutisch mit einer Auswahl der klassischen theologischen Fachgebiete auseinander. Dazu gehört eine grundlegende Einführung in den aktuellen Wissenstand der Exegese, der Dogmatik, der Moraltheologie und anderer Fachgebiete. Entscheidend ist dabei nicht die jeweils an den Universitäten aktuell ausgetragenen Meinungsstreits in Mittelpunkt zu stellen. Vielmehr gilt es, sich primär am universalen Lehramt der Kirche auszurichten, um ein sicheres Fundament zu bekommen. Wie in anderen Fächern auch vermittelt der Religionsunterricht in der Oberstufe Kenntnisse, die befähigen direkt daran ein akademisches Studium anknüpfen zu können.

Vom jeweiligen Standpunkt des Erlernten kann altersangemessen ein Kennenlernen der anderen Religionen, sowie der Philosophie und den einzelnen religionskritischen Ansätzen der beiden vergangenen Jahrhunderte erfolgen. In der Klasse 10 und in der Oberstufe gehört dazu sicher auch die Erwägung, wie ein Dialog mit der säkularisierten, teilweise glaubensfeindlichen Gesellschaft aussehen kann. Es sollte von den Schülern erkannt werden wo bildende Kunst und Literatur direkt und unmittelbar auf der christlichen Tradition aufsetzen.

Einem Irrtum ist unbedingt vorzubeugen. Der Religionsunterricht dient nicht dazu, beim Schüler einen Glauben zu generieren. Das geht nicht. Das wäre insofern übergriffig, als es in der Erziehungsrecht der Eltern eingriffe. Der Religionsunterricht sollte aber definitiv kein Laberfach und kein sozialpädagogischer Selbsterfahrungstrip sein. Dazu ist die Zeit der Schüler zu schade. Die Reformen des Religionsunterrichts, die nach der Würzburger Synode vorgenommen wurden, gehen leider genau in diese Richtung. Da wäre zu überdenken, ob und in welcher Weise der Religionsunterricht grundsätzlich einmal in oben beschriebenem Sinne zu überarbeiten wäre.

Von einem Absolventen der Klasse 10, auch von einem ungläubigen, wäre zu erwarten, daß er mit grundlegenden Fragen der christlichen Religion vertraut ist. Der Ablauf einer Hl. Messe, einer Taufe, einer Trauung und einer Beerdigung sollte grundsätzlich bekannt sein. Die Grundgebete der Christen sollte jeder Absolvent einer allgemeinbildenden Schule kennen. Das ist schlicht kulturelles Wissen. Daher wäre über ein Schulfach Religionskunde, alternativ einen Bereich Religion in einem Fach Lebenskunde nachzudenken, daß ungläubigen Schülern zumindest eine grundsätzliche Vorstellung vom christlichen Glauben und dessen Bedeutung für unsere Gesellschaft vermittelt. Auch hier geht es wieder nicht darum, was jemand glaubt, was Christen wohl glauben könnten, auch hier ist universelle Lehramt der Kirche maßgeblich.

Leider wird die Bedeutung von Religionsunterricht nach wie vor maßlos unterschätzt. Wie können selbst Bischöfe den Verfall der Sitten (z.B. aktuell bezüglich sog. Haßkommentare) beklagen, sich aber nicht vehement dafür einsetzen, daß junge Menschen die Basis des mitmenschlichem Umgangs in Form der Selbst-, Nächsten- und Feindesliebe in der Schule erlernen? Es besteht dringender Handlungsbedarf. Da sollte sich niemand etwas vormachen.