Anselm Grün
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Es ist ja nicht so sensationell, daß evangelische Christen in der katholischen Kirche grundsätzlich nicht die Kommunion empfangen können. Das gilt in der ganzen katholischen Kirche so. Doch es ist bei weitem nicht über all üblich, sich an das zu halten, was die Kirche lehrt. Geschieht dies mit einer gewissen Diskretion, so kann man noch darüber hinweg sehen. Die Kirche verfolgt hier die Praxis mit allen Dingen, die kein öffentliches Ärgernis erregen diskret umzugehen. Tritt aber einer zu öffentlich gegen die Ordnung der Kirche auf, so daß man Anstoß daran nehmen müßte, so wird die Kirche auch immer gemäß der Ordnung reagieren.

„Wenn ich im Gästehaus unserer Abtei in Münsterschwarzach Kurse gebe, lade ich immer alle ausdrücklich ein, zur Kommunion zu gehen, weil manche evangelische Christen sich nicht trauen“, sagte Pater Anselm Grün dem Internetportal katholisch.de.

Dabei vertrat er die Ansicht, es spreche nichts gegen ein sogenanntes „Gemeinsames Abendmahl“, wenn die richtigen Einsetzungsworte verwendet würden und der rechte Glaube dabei sei. Dabei spricht Grün nur sehr lapidar von Präsenz.

Dem ist entgegen zu halten, daß Anselm Grün hier offenbar ein defizitäres Amtsverständnis an den Tag legt. Ferner ist der Glaube an die Realpräsenz, wie ihn die katholische Kirche lehrt nur unzureichend dargestellt. Die Rede von einem „Gemeinsamen Abendmahl“ ist zudem noch hochgradig irreführend, da wir in der katholischen Kirche von der Eucharistie reden. Die Teilnahme an einem evangelischen Abendmahl ist Katholiken zudem untersagt.

Der Katechismus der Katholischen Kirche ist da ganz eindeutig.

1400 Die aus der Reformation hervorgegangenen, von der katholischen Kirche getrennten kirchlichen Gemeinschaften haben „vor allem wegen des Fehlens des Weihesakramentes die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt“ (UR 22). Aus diesem Grund ist für die katholische Kirche die eucharistische Interkommunion mit diesen Gemeinschaften nicht möglich. Doch diese Gemeinschaften „bekennen … bei der Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung des Herrn im Heiligen Abendmahl, daß hier die lebendige Gemeinschaft mit Christus bezeichnet werde, und sie erwarten seine glorreiche Wiederkunft“

Hier ist verbindlich vorgelegt, warum die Trennung in sich logisch ist und nicht mit einer Banalität der Gutwilligen einfach überkleistert werden kann. Wer die Wahrheit der Eucharistie glaubt und bekennt, wie die Kirche sie lehrt, dazu gehört auch das Verständnis vom sakramentalen Amt, kann nicht so einfach von einem „Gemeinsamen Abendmahl“ reden.

Der Theologieprofessor Gotthold Hasenhüttl wurde für ähnliches Handeln als Priester suspendiert und verlor die Erlaubnis Theologie zu lehren. Auch hier ist wohl wegen der Öffentlichmachung eine kirchliche Ordnungsmaßnahme fällig. Sollten wir die Eucharistie und was die Kirche darüber lehrt auch nur ein wenig ernst nehmen, dann ist vor solchen Praktiken, die die Menschen in die Irre führen, nur immer wieder deutlich zu warnen.

Leider kegelt sich hier ein verdienter geistlicher Schriftsteller, der für viele Menschen den Einstieg in die geistliche Literatur ermöglicht hat, selber ins Aus. Vielleicht erwartet er ja, daß ihm aus diesem Grunde nichts passiert und ihn sein Ruf vor Kirchenstrafen rettet. Doch das darf nicht sein.

Si tacuisses!