Klimanotverordnung

Paul von Hindenburg 1914
Foto: Nicola Perscheid († 1930)
Lizenz: gemeinfrei

In den Jahren 1930 bis 1933 regierte der damalige Reichspräsident Paul von Hindenburg das Land mehr oder weniger durchgehend mit Notverordnungen gem. Art. 48 WRV. Auch wenn die Weimarer Reichsverfassung dieses Wort nicht verwendete, bürgerte es sich für die nicht demokratisch legitimierten Maßnahmen nach Art. 48 WRV ein.

Das Ende ist bekannt. Die Weimarer Republik war seit dem Zerbrechen der Großen Koalition am 27. März 1930 quasi unregierbar geworden. Es gab keine parlamentarische Mehrheit mehr. Im Januar 1933 gab Reichspräsident von Hindenburg nach und ernannte Adolf Hitler zum Reichskanzler. Dieser baute die Republik, die schon lange auf tönernen Füßen stand, recht schnell in eine Diktatur um. Dies geschah ohne die Verfassung formell außer Kraft zu setzen.

Seit Anfang diesen Jahres beginnen Kommunen in Deutschland den Klimanotstand auszurufen. Folge dieses festgestellten Notstandes ist, dass alle künftigen Maßnahmen unter Klimavorbehalt stehen. Es muss bei jeder Maßnahme nachgewiesen werden, dass sie klimaneutral oder klimafreundlich ist. Je nachdem, wie die Ortssatzung, die den Klimanotstand ausruft, ausfällt, können die Hürden höher oder niedriger liegen.

Will nun eine Klimanotstandsgemeinde eine Maßnahme im Rat der Stadt beschließen, so muss die Verwaltung entweder aus eigener Kompetenz, die in der Regel nicht vorliegt, oder via extern erstelltem Gutachten die Klimarelevanz nachweisen. Egal wie es geschieht, es wird Geld kosten. Der Verwaltungsaufwand wird aufgeblasen und der Bürger zur Kasse gebeten. Bei Klimaberatern bricht Goldgräberstimmung aus.

Klimanotstand ist ein Notstand. Ein Notstand rechtfertigt möglicherweise demokratische und freiheitliche Mechanismen und Rechte außer Kraft zu setzen.

Die Klimademonstranten zeigen dieses demokratie- und freiheitsfeindliche Verhalten bei nahezu jeder Demonstration. Die Protagonisten der klimabewegten lassen ihr defizitäres Demokratieverständnis deutlich erkennen. Und eben dieses Defizit an Demokratie und Freiheit wohnt – wie im übrigen jeder Notstandsberordnung – auch dem kommunalen Klimanotstand inne. Die Bewegung, die Klimabewegung, findet die Demokratie lästig. Demokraten wollen diskutieren. Die Bewegung will decarbonisieren.

Nun wird durch ausrufen des Klimanotstandes in Kleinmuckelsdorf nicht unbedingt und unvermittelt die Demokratie in Deutschland bedroht. Doch es ist die der Tendenz innewohnende Dynamik in Summe mit dem defizitären Demokratiebewußtsein der Klimabewegten, die eine solche Gefahr birgt.

Totalitäre Klimabewegte

Totalitäre Tendenzen erkennt man in unserem Land nicht erst seit gestern. Im Besonderen betreffen die Angriffe die Meinungsfreiheit. Der Kampfbegriff „rechts“ desavouiert jeden anders denkenden Menschen, der dem Meinungsmainstream gegen den Strich bürstet.

Eine vernunftbetonte kritische Haltung zu den Themen Klima, Gender, Migration ist ganz gleich mit wieviel Disclaimern der Sprecher ihn versieht „rechts“ und damit moralisch verboten. Noch ist es moralisch verboten. Begriffe wie Hate Speech oder Rassismus auch da, wo nicht mal im Ansatz das Thema Rasse zu erkennen ist, verbotene bipolar heteronormative Sprechweise von Menschen als Mann und Frau gehört schon länger dazu. Klimabewegte sprechen von all jenen, die zu Vernunft und Augenmaß mahnen, als „alte weiße Männer“.

Totalitäre Sprache und ein totalitäres vom Staat geduldetes Mißachten von Rechtsnormen (z.B. Schulpflicht bei Klimabewegten oder internationales Seerecht sowie nationales Recht bei Migrationsbewegten) sind schon der Normalfall geworden. Die Radikalisierung hat längst begonnen.

Die Gefahr ist virulent. In den siebziger Jahren mutierte die Studentenrevolte der 68er zu einem dogmatischen Kommunismus in den K-Gruppen mit verfassungsfeindlichen Zielen und zu einer gewalttätigen RAF. Die Klimarevolte der Gegenwart zeigt auch diese Züge und Tendenzen.

Während aber der 68er ein Staat gegenüber stand, der die Rechte und die Freiheit der Bürger zu schützen wußte, haben wir heute einen Staat, der dem latenten Totalitarismus zuweilen sogar wohlwollend gegenüber tritt.

Klimanotverordnung an allen Enden – noch nicht das Ende

Geschichte wiederholt sich nicht. Darum wäre es Spökenkiekerei aus dem Klimanotstand deutscher Kommunen dieselben Konsequenzen abzuleiten, wie von Hindenburgs Notverordnungen. Doch auch das ist leider ein Problem, wir erleben einen zunehmenden Verfall der demokratischen Kultur. Wir leben in einem Land, in dem sich die einstigen Volksparteien durch eine dauerhafte Großkoalitionierung des Landes in einen ruinösen Prozess der Selbstmarginalisierung begeben haben. Rechts und Links wuchern die Populismen und Extreme. Die politische Schwäche des Landes ist sehr nahe aber nicht gleich der politischen Schwäche des Jahres 1930.

Die Notstandsverordnungen des Jahres 1930 sind verschieden von den Klimanotständen deutscher Kommunen des Jahres 2019. Doch die Ähnlichkeit ist größer als es einem lieb sein kann.

Es bleibt dabei eine Notstandsrecht ist immer potentieller Totengräber der Demokratie. Auch heute …