Im Grunde kann es jeder wissen, der schon mal im Wahllokal gesessen hat, daß man sich bei einer Stimmenauszählung schnell verzählen kann. In der Regel fällt es auf, weil dann die Zahlen nicht zueinander passen. Mit etwas Sorgfalt kommt der Wahlvorstand im Wahllokal selber dahinter, wenn etwas nicht stimmt. Das sind dann die Wahllokale, auf deren Ergebnis man etwas länger warten muß. In mit Sicherheit über 99,9% aller Wahllokale in unserem Land herrscht Sorgfalt, weil sich die ehrenamtlichen Wahlvorstände und die Mitarbeiter der Kommunalverwaltung, die das Wahlgeschehen durchführen ihrer Verantwortung bewußt sind.

Ausnahmen gibt es immer wieder mal. So in Köln, wo Stimmen von CDU und SPD vertauscht worden sind. Sowas ist peinlich, denn am Ende kommt es raus. Unklar ist, ob es sich um gezielte Manipulation gehandelt hat oder um einen dummen Fehler. Sehr viel anders stellt es sich im Fall der Wahl“panne“ von Bremen dar, wo offensichtlich gezielt die AfD geschädigt wurde, indem ihre Stimmen der SPD zugerechnet wurden. “ … in einem Drittel der Bremerhavener Wahlbezirke habe es Zählfehler gegeben, in der Hälfte Formfehler.“, berichtet die WeLT. Das ist schon ein anderes Kaliber. Die AfD muß einem nicht gefallen. In einer Demokratie geht es nicht um Sympathien. Auch bei einer Wahlauszählung dürfen Sympathien nicht den Ausschlag geben. Selbst wenn man bei jeder Stimme für die LINKE einen Brechreiz bekommt, muß sie gezählt werden. Selbst wenn man unter keinen Umständen eine AfD im Parlament sehen möchte, muß jede Stimme korrekt erfaßt werden.

Einen solchen Ausfall, wie ihn sich der Vorsitzende des Landesarbeitskreises „Christlich-Demokratischer“ Juristen in Hessen geleistet hat, sollte man sich bei aller inhaltlichen Abneigung gegen den politischen Gegner dennoch verkneifen:

 

 

Klar, es ist nur eine Frage. Eine Frage kann und darf einem niemand übel nehmen. Doch auch bei einer Frage muß der Kontext berücksichtigt werden. In diesem Falle ist anzunehmen, daß die Frage suggerieren soll, eine Wahlfälschung sei weniger schlimm als ein Sitz für die AfD. Nun darf man – auch als Jurist – der Ansicht sein, daß ein Mandat für die AfD schlimm ist. Das ist eine legitime Meinung, die an dieser Stelle nicht bewertet werden soll. Es ist allerdings ein Unding, wenn ein Jurist einen Rechtsbruch (hier Wahlfälschung) auch nur implizit zu rechtfertigen versucht, wenn dadurch ein Mandat eines politischen Mitbewerbers verhindert werden soll. Ein derart defizitäres Demokratie und Rechtsverständnis ist brandgefährlich, denn es führt, denkt man es zu Ende in eine Volksdemokratie nach Art der „DDR“. An dieser Stelle muß man Herrn Honka wohl nahelegen über seinen Verbleib im Hessischen Landtag nachzudenken. Denn was ist schlimmer, der Verlust eines Mandats oder der Verlust der Demokratie?

Der Verfall der politischen Kultur in unserem Land ist unerträglich.

Nota bene: Es gibt einen Unterschied zwischen einem an der Biertheke gerissenen Witz und einem öffentlichen Tweet.
Obiges Zitat von Herrn Honka am Sonntag beim Frühschoppen an der Theke, könnte sogar lustig sein.
Auf Twitter vor einem Millionenpublikum ist es ein unsäglicher Mißgriff.