Probleme macht das katholische Arbeitsrecht nicht erst seit gestern. Schon einmal musste es auf gesellschaftlichen Druck hin geändert werden. Es gibt eine Alternative dazu.
Katholische Kliniken genießen einen guten Ruf — Foto: Pixabay

Einer der Beschlüsse auf dem umstrittenen synodalen Weg von DBK und „ZdK“ betraf das kirchliche Arbeitsrecht. Die Kirche betreibt Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Rehakliniken, Beratungsstellen, Hotels, Bildungshäuser, Medienfirmen, Banken und vieles anderes mehr. Fakt ist, dass immer wieder Streitigkeiten durch die Presse gehen, wenn z.B. ein Chefarzt sich scheiden lässt und wieder heiratet und dann gekündigt wird. In jüngerer Zeit sind es eher Meldungen von Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die arbeitsrechtlichen Stress bekommen. Darf die Pflegedienstleiterin Muslima sein? Darf der Verwaltungsleiter im Krankenhaus Hindu sein? In einem Krankenhaus, das der Kirche gehört, im Grunde nicht. In einem Krankenhaus, wenn die Kräfte qualifiziert sind? Warum denn bitte nicht?

Eine unter vielen

Pfarrer berichten davon, dass sie in ihren Kindergärten massive Probleme mit Erzieherinnen haben. „Ich bin glücklich, wenn ich eine katholische Erzieherin habe, mit der ich mal kirchliche Themen im Kindergarten vorbereiten kann“, so ein Pfarrer vor über zehn Jahren. Heute ist es weitaus schlimmer. Eine Erzieherin, die unverheiratet mit ihrem Freund zusammenlebt kann dem Pfarrer lachend ins Gesicht sehen, er könnte sie kündigen, aber woher die Nachfolgerin nehmen. Der Personalmangel ist massiv und zwingt zu Doppelmoral und Scheinheiligkeit. Also beschränkt man sich zumeist darauf zu achten, ob gute Arbeit geleistet wird. Allenfalls achtet man noch drauf, dass es jemand nicht übertreibt. So weit, so gut.

Besser gut als gut katholisch?

Wer möchte nicht im Zweifel von einem guten Chirurgen operiert werden? Ob man sich im Zweifel immer um dessen persönlichen Lebenswandel schert, halte ich für mehr als fraglich. Das katholische Arbeitsrecht ist nicht, wie es die selbsternannten „Synodalen“ verkündeten, diskriminierend. Es ist aus der Zeit gefallen. Es ist unrealistisch in einer Kirche ein solches Arbeitsrecht aufrecht zu erhalten, in der nur noch eine Minderheit eben den Glauben der Kirche teilt. Kein gläubiger Katholik würde die Morallehre der Kirche als einengend oder diskriminierend bezeichnen. Manchmal zwickt und ärgert sie. Dazu ist sie da. Sie dient unserem Heil und mit unserer erbsündlich gebrochenen Natur wehren und sträuben wir uns. Der Vernunft ist sie einsichtig, wenn man aufrichtig ist.

Nun teilt in unserem Land überhaupt nur eine verschwindend geringe Minderheit der Kirche den Glauben der Kirche umfassend. Woher also sollte die Kirche Arbeitskräfte für ihre zahlreichen Betriebe finden? Allein die Caritas ist der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Hier ist ein Geist der Unterscheidung notwendig. Längst haben sich caritative Standards, die erst vom Christentum ausgingen, in unserer Gesellschaft tief verfestigt. Weltliche Krankenhäuser stehen katholischen oft genug ethisch in nichts nach.

In die Freiheit entlassen

Es bedürfte eines radikalen Schnittes, sich all jener Firmen zu entledigen, die für die Gesellschaft unbedingt nötig sind, aber im kirchlichen Bereich aus oben genannten Gründen nicht mehr tragbar sein werden. Es gibt sehr viele gute Modelle, die auch für die Kirche gangbar und vernünftig wären. Man könnte die Caritas als Stiftung errichten, so dass der Verband sich selber gehört und nicht mehr dem kirchlichen Eigenrecht untersteht. Trotzdem könnten kirchliche Beauftrage als Stiftungsräte über die ethische Qualität wachen. Ähnliches wäre mit Kindergärten, Schulen, Bildungshäusern und vielen anderen auch möglich. Hier wäre, schmiedet man kluge Kooperationen, eine gute Alternative zu Schließungen, die jüngst gerade Bildungshäuser betreffen. Katholische Bildungshäuser in die Welt zu entlassen wäre eine gute Idee. Gästehäuser mit Dreisternestandard und gut ausgestattete Tagungsräume sollten sich vermarkten lassen.

Ein katholischer Nukleus

Es bliebe am Ende ein Kern zurück, auf den man sich zurückziehen könnte, in dem das, was man als notwendiges kirchliches Arbeitsrecht ansieht, unbedingt aufrecht zu erhalten wäre. Das betrifft den Bereich Verkündigung, sakramentale Seelsorge, Katechese, Beratung und einiges weniges mehr, in dem vom kirchlichen Personal auch eine unbedingte Solidaritätspflicht in Fragen der Glaubens- und Sittenlehre zu verlangen wäre. Machbar wäre es, alle kirchlichen Werke, die nicht unmittelbar mit Seelsorge und Verkündigung im Zusammenhang stehen, in die Freiheit zu entlassen. Realistisch ist es leider nicht. Schade, denn es würde sowohl der Kirche und der Gesellschaft als auch den Werken nützen.