Reichstagsgebäude - Sitz des Deutschen Bundestages
Reichstagsgebäude – Sitz des Deutschen Bundestages

Wie die Junge Freiheit heute meldete, ist der frühere RAF- Terrorist Christian Klar im Büro des Abgeordneten Dieter Dehm (Linke) beschäftigt. Im Laufe des Tages nahmen sich mehrere Zeitungen und Onlineportale der Meldung an. Wie zu hören ist, will sich jetzt auch der Ältestenrat mit dem Fall befassen. Aufgefallen war die Beschäftigung wohl, weil der Abgeordnete einen Hausausweis für Klar beantragt hatte.

Man kann nicht umhin, sich die Augen zu reiben, wenn man sich noch an den Terror der RAF in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts erinnert. Es wird weniger mit dem Augenreiben, wenn man sich mit der Biographie des Abgeordneten Dehm beschäftigt. 1990 bezeichnete die Erika Steinbach Dehm als „Stasi-Informanten“. Ein gerichtliches Verbot dieser Behauptung wurde 1996 nach dem Auftauchen von Stasiunterlagen über Dehm aufgehoben.

An dieser Stelle sei dann noch eine kleine Denkübung eingeschoben. Man stelle sich vor, in 20 Jahren stellt ein fiktiver Abgeordneter einer fiktiven nationalistischen Partei im Deutschen Bundestag einen ehemaligen NSU- Terroristen ein. Gesetzt den Fall wir haben dann immer noch einen linken Mainstream in der Medienlandschaft, kann man sich leicht ausmalen, welche Folgen das haben dürfte. Selbst Sondersendungen der öffentlich-rechtlichen Medien sind nicht völlig undenkbar. Genug der Denkübung. Sie soll nur einmal kurz die Tragweite klären.

Rechtlich gesehen ist der frühere RAF- Terrorist Christian Klar nach verbüßen seiner Haftstrafe rehabilitiert. Zwar wurde er 2008 nach 26 Jahren Haft zunächst nur auf Bewährung vorzeitig entlassen, doch das entspricht der deutschen Strafvollzugspraxis und hat keine weitere Bedeutung. Die Bewährungszeit war nach fünf Jahren abgelaufen.  Somit ist es denkbar unangemessen, Klar nur an seinen früheren Taten zu messen. Eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen ist durchaus im Sinne der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Der politische Hintergrund einer Straftat spielt für diesen Aspekt keine Rolle. Eine Straftat ist eine Straftat. Zu messen ist sie am Strafgesetzbuch und nicht an politischen Hintergründen.

Es gilt allerdings in allen sicherheitssensiblen Beschäftigungen das Gebot der besonderen Vorsicht. Auch die Mitarbeit in einem Abgeordnetenbüro des Deutschen Bundestages ist ein sicherheitsrelevanter Bereich. Hier können im Grunde nur unbescholtene Bürger eine Tätigkeit aufnehmen, was in der Regel durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses geschieht. Jeder, der sich für eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbt, hat ein solches vorzulegen. Es ist eine Einzelfallabschätzung, ob ein vorbestrafter Bewerber als geeignet erscheint oder nicht.

Im Falle eines früheren RAF- Terroristen, der sich ja gerade durch Straftaten gegen Organe des Staates als „Repräsentanten des imperialistischen Systems“ hervorgetan hat, dürfte es kaum einen Zweifel geben, daß eine Beschäftigung bei einem dieser Staatsorgane ein nicht tragbares Sicherheitsrisiko darstellt. Christian Klar ist unter anderem für die Morde am frühren Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Deutsche Bank Vorstandssprecher Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer zu mehrfach Lebenslänglich verurteilt worden.

Es ist eine dreiste Arroganz eines linken Politikers, derartige Erwägungen womöglich nicht einmal angestellt zu haben. Offensichtlich sind allerdings der Schrecken des Terrors, den die RAF in Deutschland verbreitet hat noch in hinreichender Erinnerung. So machte die Meldung heute die große Runde durch alle Medien und allenthalben war das Erschrecken groß. Daß so etwas überhaupt passieren könnte ist im Grunde undenkbar. Natürlich ist längst bekannt, das die der SED- Staat die RAF finanziell unterstützt hat. Doch die „DDR“ ist Geschichte. Ihre frühere Staatspartei leider nicht und deren Verhalten leider auch nicht, obwohl sie jetzt so unglaublich demokratisch tut.

Einzig verwunderlich ist, daß der Bundesdressmanjustizminister angesichts der Nachrichtenlage heute nicht zu mehr Anstrengungen im Kampf gegen rechte Gewalt aufgerufen hat. Diesen pawlowschen Reflex konnte man nämlich in den vergangenen Wochen immer dann beobachten, wenn es skandalöse Vorkommen oder Gewaltexzesse mit linken Hintergrund gegeben hatte. RAF ist dann wohl doch eine Nummer zu groß für ein aufgebauschtes Problem. 

Einem verurteilten Straftäter nach Verbüßen seiner Haft zu einer Stelle zu verhelfen sollte grundsätzlich eine begrüßens- und unterstützenswerte Handlung sein. Herr Dehm mag also gerne weiterhin für Herrn Klar eine Aufgabe suchen. Auch im Falle der übelsten Schurken darf mitmenschliches Engagement nicht als verwerflich angesehen werden. Aber bitte keine Männer und Frauen mit RAF- Biografie im deutschen Bundestag. Das geht wirklich nicht.