Gewinnen wir die Debatte zurück? Nachdem die linke Übernahme des Bundesverfassungsgerichts im Sommer gescheitert ist, versucht es die SPD im zweiten Anlauf. Das darf nicht geschehen.

Nach der gescheiterten Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold zu Richterinnen am Bundesverfassungsgericht soll im September, wenn der Bundestag nach der Sommerpause die Arbeit wieder aufnimmt, schnell das Makel der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause ausgebügelt werden. Seit sehr langer Zeit hatte es im Umfeld dieser Wahl eine breite – noch lange nicht beendete – gesellschaftliche Debatte gegeben, die sich im Kern um eine Frage drehte, ob man die Menschenwürde vor sich selbst, dem Leben oder den Phasen des menschlichen Lebens relativieren könne.
Kein Fehlschluss
„Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss“, das ist der Satz, an dem sich die Debatte vor allem entzündete. Er stammt aus der Feder der Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf und findet sich in der Festschrift für ihren Doktorvater Horst Dreier, der an einer ähnlichen Haltung als Kandidat für das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 gescheitert war, wie seine Schülerin gerade jetzt.
Für juristisch wie auch für philosophisch weniger bewanderte Menschen muss dieser Satz wie menschenfeindlicher Zynismus klingen. Er könnte so oder ähnlich an den Eingängen von Gulags, Konzentrationslagern, Umerziehungslagern der Chinesen, Vernichtungslagern der Roten Khmer oder Einrichtungen jeder anderen Art menschenverachtender Regime gestanden haben. Zwar geht es, man darf den konkreten Kontext nicht verschweigen, hier um Menschen vor ihrer Geburt, doch die Formulierung des Satzes lässt jegliche abweichende Kontextualisierung zu. In der Diskussion um die Berechtigung der Baumwollfarmer in den Südstaaten der USA, Sklaven zu halten, könnte man exakt so argumentieren. Es ist unbestreitbar, dass menschliches Leben mit schwarzer Hautfarbe nun einmal menschliches Leben ist, aber es ist eben – siehe oben – ein biologistisch-naturalistischer … Alles klar.
Die Tücke mit der unverlierbaren Würde
Nun sollte niemand auf die Idee kommen, Brosius-Gersdorf derlei Gedankengut zu unterstellen. Im Umkehrschluss ist es, bis zum Beweis des Gegenteils nicht möglich, dies zu hundert Prozent auszuschließen. Es lässt sich nicht bestreiten, dass sie ungeborenen Menschen die Menschenwürde partiell oder insgesamt abspricht. Dies geschieht in der irrigen Ansicht, damit eine widerspruchsfreie Lösung der Legitimierung der Abtreibung hinzukriegen. Die Crux an dieser Argumentation lässt sich in sehr einfache Worte fassen. Wer beginnt das Grundrecht des Menschen auf unverlierbare Würde in einer beliebigen Phase zu relativieren, öffnet jeder beliebigen weiteren Relativierung Tür und Tor. Nur weil ein Mensch weniger als 12 pränatale Wochen alt ist, soll ihm keine Menschenwürde zu eigen sein? Nun, warum bitte soll ein Mensch, der älter ist als 80 Jahre und aus ökonomischer Perspektive nur noch ein nicht produktiver Kostenfaktor ist, noch über Menschenwürde verfügen? Warum sollte ein blonder, weiblicher Mensch, der nach Ende seiner Fertilitätsphase zur Fortpflanzung nicht mehr in der Lage ist, über Menschenwürde verfügen? Man könnte diese Beispiele unendlich weiterführen. In jedem einzelnen Fall liegt ein Widerspruchsbeweis. Wer beginnt, die Menschenwürde an einer Stelle auch nur partiell in Frage zu stellen, öffnet der grundsätzlichen Relativierung der Menschenwürde vor ökonomischen, politischen, religiösen und beliebigen andern Gründen Tür und Tor.
Der Grundirrtum von Brosius-Gersdorf und anderen an dieser Stelle ist, dass es in keiner Frage der Tötung von menschlichem Leben in beliebiger Situation eine widerspruchsfreie Lösung geben könnte. Konkret geht es um Abtreibung. Beim Scheitern von Dreier spielte vor allem dessen Haltung zur Möglichkeit der Folter eine Rolle. Wählen wir hier ein ganz anderes Beispiel. Aus moraltheologischer Sicht wird hart um die Beurteilung der Todesstrafe gestritten. Auch wenn eine Änderung des KKK durch Papst Franziskus ein Verbot der Todesstrafe ausspricht, so war dies nie in dieser Form Lehre der Kirche. Zwar hat die Kirche die Todesstrafe einerseits nie aktiv gefordert, indem sie diese für bestimmte Vergehen als einzig mögliche Strafe angesehen hat, aber sie hat sich auch nie in jedem Falle unbedingt verboten. Der Grund liegt schlicht in einem biblischen Befund. Die Todesstrafe ist in zahlreichen biblischen Kontexten, darunter auch das mosaische Gesetz, ein selbstverständlicher Bestandteil der Rechtsprechung.
Die Abschaffung der Todesstrafe ist ein Fortschritt und ein weitgehender Konsens in modernen freiheitlichen Staaten nach der Aufklärung, weil man dem Aspekt der Rehabilitation des Täters einen höheren Rang einräumt als dem Aspekt der unbedingten Bestrafung. In diesem Spannungsfeld befindet sich auch die moraltheologische Beurteilung der Todesstrafe, denn Gott will die Umkehr des Menschen. Rehabilitation ist die säkulare Betrachtung von Umkehr. Es gibt also weder die unbedingte Forderung nach Todesstrafe noch deren unbedingtes Verbot. Die Tendenz geht jedoch klar gegen die Todesstrafe.
Zugleich aber gibt es in einigen Bundesstaaten des weltweit freiheitlichsten Landes, den USA, nach wie vor die Todesstrafe. Niemand wird behaupten, dass einem in den USA in der Todeszelle auf seine Hinrichtung wartenden Menschen die unverlierbare Menschenwürde nicht zu eigen wäre. Nicht einmal die härtesten Kritiker der Todesstrafe könnten zu Recht behaupten, die Strafvollzugsbehörden in den USA würden dies nicht anerkennen. Insassen von Todeszellen erfahren für gewöhnlich eine gute und respektvolle Behandlung. Ihre Missetaten sind bestraft. Sie bekommen Seelsorge, Bildungsmöglichkeiten, Rechtsbeistand und auch die Möglichkeit der Begnadigung besteht bis zum allerletzten Moment vor der Hinrichtung. Trotzdem bedeutet ein Leben in Gefangenschaft mit der täglichen Möglichkeit der Vollstreckung des Urteils eine ungeheure Belastung. Mithin steht der Akt der Tötung eines zum Tode verurteilten Straftäters ganz klar im Widerspruch zu seiner unverlierbaren Menschenwürde. Dennoch ist das Urteil, wenn es nach den allgemein anerkannten Maßstäben der Rechtsstaatlichkeit zustande gekommen ist, grundsätzlich als gerecht anzusehen. Ganz gleich welchen Aspekt von Tötung eines Menschen ich annehme, eine widerspruchsfreie Lösung der Tötung eines Menschen mit unverlierbarer Menschenwürde kann es nicht geben. Man könnte es ebenso mit dem Krieg durchspielen oder mit dem Einsatz von unmittelbarem Zwang durch staatliche Sicherheitskräfte. Das Ergebnis ist nie eine widerspruchsfreie Lösung.
Der 218 darf diskutiert werden
Man kann über den Paragraf 218 weidlich diskutieren. Es darf durchaus hinterfragt werden, ob im Falle einer Abtreibung die Frau in jedem Falle die Straftäterin oder nicht viel häufiger das Opfer ist. Nicht jede Abtreibung ist Mord. Viele sind es durchaus. Mord verlangt neben Vorsatz auch niedere Beweggründe. Sich durch die Tat wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen, wird durchaus als solches angesehen. Doch ist die Frau der Mörder? Wie ist die Tat dessen einzuordnen, der die Tötung durch sein Handeln aktiv herbeiführt? Papst Franziskus nannte Ärzte die abtreiben mehrfach „Auftragskiller“. Wer wäre ich einem Papst zu widersprechen? Will man das Strafrecht in Sachen Abtreibung, die ohne jeden Zweifel eine unter allen Umständen zu verabscheuende Tat ist, so verändern, dass man den Frauen gerecht wird, dann stellt man die Tat dessen unter Strafe, der den Tod aktiv herbeiführt. Ärzte, Hebammen, Krankenschwestern, die Abtreibungen vornehmen oder daran mitwirken gehören nach dieser Logik eher bestraft als Frauen, die von ihrem sozialen Umfeld dazu genötigt werden. Mütter gehören nur in dem Falle bestraft, in dem sie eine Abtreibung willentlich und mit Absicht und vollem Bewusstsein der Schwere dieser Tat begehen.
Der Staat hat die Aufgabe, ein Klima zu schaffen, in dem keine Frau aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen abtreiben „muss“. Wir reden heute über unsere demografische Krise. Es ist rein spekulativ, um wieviel geringer diese Krise wäre, würden die über sieben Millionen seit den 70er Jahren abgetriebenen Kindern und deren Nachkommen heute in unserem Land leben und arbeiten. Ja, vielleicht müssen wir den Paragraf 218 reformieren. Was wir aber dringend vorher reformieren müssen, ist unsere Haltung zu Kindern und Müttern und ganz deutlich zu Familien in dieser Gesellschaft. Denn das ist das einzige, was der 218er wirklich bewirken soll, es gilt Kinder und deren Familien schützen. Das Gesetz soll Leben bewahren. Wo ein Kind als Katastrophe gilt, nützt kein noch so hartes Strafrecht.
Weiter in der Debatte
Am Ende der Debatte sind wir noch lange nicht, denn die Sozialdemokraten zeigen sich mal wieder Resistent gegen Argumente. Die linke Ideologie muss durchgedrückt werden. Dabei will man aber von den lästigen Bürgern des Landes nicht länger gestört werden. Gehen Sie weiter, wir ernennen jetzt die Richter, die ihnen demnächst die Welt zurecht richten werden, wie es die linke Ideologie will. So lässt man nun spezialdemokratisch durchklingen, dass man eine neue Kandidatin habe und tut dabei so, als sei die Kandidatin Kaufhold für Christdemokraten gar kein Problem. Auch Ann-Katrin Kaufhold ist für Christen und jeden freiheitsliebenden Menschen als Verfassungsrichterin nicht akzeptabel und sie darf die Stimmen der CDU-Abgeordneten im Deutschen Bundestag nicht bekommen. Wenn dazu wieder eine Kampagne nötig ist, bitte gerne. Wir haben gerade gezeigt, dass wir es können, wenn es nötig ist.
Die in der Wurzel kranke Koalition aus CDU und SPD könnte an der scheiternden Wahl von Richtern für das Bundesverfassungsgericht scheitern. Das sagt sehr viel über die Qualität dieser Koalition aus. Aber bitte, dann soll sie es. Seit Beginn der Kanzlerschaft Merz und bereits vor den Koalitionsverhandlungen hat die Kleinpartei SPD die erzwungene Brandmauer benutzt, um als kupiertes Schwänzchen mit dem Hund zu wedeln. Friedrich Merz hat es sich gefallen lassen. Geht das im Herbst so weiter, droht entweder im Winter die Revolte der CDU/CSU-Fraktion oder nur wenig später nach der nächsten Wahl der Untergang der Christdemokratie in ihrer Gestalt der letzten verbliebenen Volkspartei in Deutschland. Tertium non datur. Es wird dringend Zeit, dass der Wahlgewinner der jüngsten Bundestagswahl nach Ende der Startschwierigkeiten in der Regierung das Haupt erhebt und seine Pflöcke einschlägt. Links muss vorbei sein. Der Souverän will es so.
Von öffentlich-rechtlichen Erzählern
Für die Bürger dieses Landes wird es zudem höchste Zeit, sich endlich wieder aus der Unmündigkeit und der Lähmung der unseligen Ära Merkel zu befreien. Jedes gute Land verkraftet anderthalb Jahrzehnte schlechter Regierung. Es muss sich dann nur wie Theodem König von Rohan, nachdem ihn Gandalf aus dem Bann Sarumans befreit hat, seiner alten Kraft erinnern. Wir wissen, was er dazu tun musste. Er nahm sein Schwert in die Hand. Das Schwert des Bürgers unserer Tage ist das Wort. Nehmen wir uns das Wort, erobern wir die freie Rede zurück. Lernen wir wieder ohne Furcht vor den Fürstenthronen unserer Tage das Wort zu ergreifen. Die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ist ein Popanz des Totalitarismus, dem wir die Maske von seiner fiesen Stasifratze reißen müssen. Politiker, die wahllos Bürger anzeigen, müssen bei der nächsten Wahl ihre Mandate verlieren. Der Souverän hat die Macht dazu.
In der über den ganzen Sommer geführten Debatte um die Menschenwürde konnten wir schon ganz gut üben, wie Souverän sein geht und wie man sich die freie Rede zurückholt. Danke dafür an NIUS, Apollo News, NZZ, FAZ, WELT, Achse des Guten, Tichy und viele, viele andere, die die Plattformen für die Debatte geboten haben. Bitte weiter so! Sie reden zwar immer noch nicht mit vielen von Euch, doch sie fürchten Euch inzwischen. Und das ist gut so,
Danke auch an Monitor für diese wunderbare Verschwörungstheorie rund um die Debatte des Sommers. Je mehr es die Sender des nicht mehr reformierbaren ÖRR übertreiben, je mehr dreister sie herbeifantasieren, umso schneller merkt auch der letzte hier im Land, dass man den dortigen Erzählungen nichts mehr glauben kann.
Also: Auf in den heißen Herbst. Möge die linksfeindliche Übernahme des höchsten deutschen Gerichts krachend scheitern. Die Bürgerlichen sind zurück.