Die Kirche ist in ihrem Zeugnis für das Leben eindeutig und klar. Niemals darf es erlaubt sein, dem Wunsch eines Menschen, ihn zu töten nachkommen. Auch der assistierte Suizid darf niemals erlaubt sein. Die Kirche steht immer für eine Kultur des Lebens. 

Sterbehilfe
Hilfe beim Sterben statt Hilfe zum Sterben. Foto: Unsplash

Die Grundlage allen jüdischen und christlichen Lebens sind die Zehn Gebote. Das ist ein Text, der Fachleuten zufolge rund 3000 Jahre alt ist und in Teilen deutlich ältere Wurzeln hat. Diese Lebensgrundlage heißt Dekalog, „Zehnwort“, und es schützt auch das Leben an sich, denn das fünfte der 10 Gebote lautet „Thou shalt not kill“. (Anm. für Niko, die Übersetzung ist archaisch, aber stilvoller.) Es ist ein recht einfacher Grundsatz, der das absichtliche, vorsätzliche und bewusste Töten eines Menschen ohne jeden Zweifel verbietet. 

Und dennoch sind aus diesem einen einzelnen, so einfachen Satz ganze Bibliotheken an moraltheologischer Natur entstanden. Denn seit Kain seinen Bruder Abel erschlug, tötet der Mensch den Menschen und sucht sein Handeln moralisch zu rechtfertigen. Allein die Lehre vom gerechten Krieg ist so komplex, dass sie kaum in wenigen Zeilen darzustellen ist. Nur der ungerechte Angriff rechtfertigt die maßvolle Verteidigung zur Wiederherstellung des Friedens. 

In Notwehr oder Nothilfe ist es am Ende die Frage, ob das Handeln maßvoll ist. Kann man eine Gefahr für Leib und Leben damit und nur damit abwenden, einen Angreifer zu töten, dann ist es erlaubt zu töten. Meistens jedenfalls. Doch schon der finale Rettungsschuss zur Befreiung einer Geisel ist ein moralisches Dilemma sein, das nur im Einzelfall im persönlichen Gewissen des Verantwortlichen entschieden werden kann. Er wird diese Entscheidung immer mit sich tragen. Noch weitaus dramatischer wird es, wenn es darum geht, den schwer verwundeten Kameraden im Krieg zu „erlösen“. Darf man töten, um unerträgliche Schmerzen zu beenden? Die Antwort der Kirche ist ein klares „Nein“, das ist nicht erlaubt. 

Gott ist ein Freund des Lebens

Nur Gott kann Leben geben und nur Gott darf Leben nehmen. Gott will das Leben, denn er hat das Leben aus Liebe geschaffen. Und dennoch wird so manch ein Soldat auf dem Schlachtfeld dem blutenden, dem Tode geweihten Kameraden angesichts einer geradezu überwältigenden Aussichtslosigkeit den Gnadenschuss gegeben haben und diese Tat sein Leben lang in seinem Gewissen mit sich tragen, ohne je moralische Gewissheit erlangen zu können. Weil es diese moralische Gewissheit niemals geben kann. 

Die Frage nach der Erlaubtheit des Tötens in aussichtsloser Situation so dramatisch zu beschreiben, erfüllt vor allem den einen Zweck. Es geht darum zu verstehen, dass das Dilemma zwischen aussichtslosem, unerträglichem Leid und dem erlösenden Tod sich niemals durch einen einfachen moralischen Richterspruch entscheiden lässt. Das Dilemma wird ewig ein moralisches Dilemma bleiben. Nichts, nicht die allerbeste Absicht, kann den Satz „Du sollst nicht töten!“ insofern auflösen, als dass er irgendwo nicht mehr gilt. Er gilt immer, er gilt absolut und er gilt universal. Auch im Leiden verliert der Mensch seine Würde nicht und diese Würde verbietet, ihn zu töten.

Euthanasie ist niemals erlaubt

Die Euthanasie oder der Assistierte Suizid sind beides Formen von Tötungshandeln, das für einen Christen niemals erlaubt sein kann. Das II. Vatikanische Konzil hat dies in der Pastoralkonstitution Guadium et spes so formuliert: „Was ferner zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, […] all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur, entwürdigen weit mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden. Zugleich sind sie in höchstem Maße ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers.“ (GS 27) 

In der Enzyklika „Evangelium vitae“ legte der heilige Papst Johannes Paul II. die Lehre der Kirche zum Leben und zur Bewahrung des Lebens umfassend vor. „Was ferner zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord […]: all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur […]“. Solche Taten sah der Papst als „im höchsten Maße ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers“ an. Man darf Johannes Paul II. hier durchaus als prophetisch ansehen.

Absurde Vergötterung des Lebens führt in den Tod

Mehr und mehr wächst in einer säkularen, postchristlichen Gesellschaft in Europa der zunächst einmal verständliche Wunsch, unerträgliches Leiden zu beenden. Zunehmend wird Gesundheit und Leben zu einer Frage der Machbarkeit. Langes und möglichst bis zum Ende gesundes Leben ist ein Wunsch, der sich in Longevity aber auch im Transhumanismus seinen Weg bahnt. Dabei bleibt es eine Illusion. Krankheit und Verfall sind Elemente menschlichen Lebens und der Tod ereilt am Ende jeden Menschen. Es ist genau diese Unerträglichkeit des Leids, den Übersprung vom Wunsch nach langem Leben zu einem selbst herbeigeführten Tod leistet. 

Was von außen wie ein Widerspruch aussieht, ist immanent eine logische Folge. So muss man bei der Diskussion um Euthanasie gar nicht bis zum lebensunwerten Leben gehen, schon die Unerträglichkeit von Leid – nur allzu oft derer, die gar nicht selbst leiden – führt zum Wunsch, das Leiden durch vermeintlich selbstbestimmtes Sterben ein Ende zu bereiten. 

Die katholische Kirche hält bereits 1980 in einer ERKLÄRUNG ZUR EUTHANASIE dagegen: „Das menschliche Leben ist die Grundlage aller Güter und zugleich die notwendige Quelle und Vorbedingung für alle menschliche Tätigkeit sowie auch für jegliches gesellschaftliche Zusammensein.“ Das Leben, so die Erklärung, ist dem Menschen als ein Gut anvertraut, das schon hier auf Erden Frucht bringen soll, dessen volle und endgültige Vollendung jedoch erst im ewigen Leben zu erwarten sei, schreibt das Glaubensdikasterium in der Erklärung.

Die falsche Sehnsucht sterben zu wollen

Von dieser Grundlage aus zeigt der Vatikan Verständnis. Es könne vorkommen, dass wegen langanhaltender und fast unerträglicher Schmerzen, aus psychischen oder anderen Gründen jemand meint, er dürfe berechtigterweise den Tod für sich selbst erbitten. In solchen Fällen, so der Heilige Stuhl, könne die Schuld des Menschen vermindert sein oder gänzlich fehlen kann. Das aber, so stellt die Erklärung sehr deutlich dar, ändere nichts am Irrtum im Urteil, dem das Gewissen vielleicht guten Glaubens unterliege. Die Natur dieses todbringenden Aktes ist in sich selbst immer abzulehnen. 

Auch den „flehentlichen Bitten von Schwerkranken, die für sich zuweilen den Tod verlangen“, dürfe man nicht als wirklichen Willen zur Euthanasie verstehen. Fast immer handele es sich um angstvolles Rufen nach Hilfe und Liebe. Damit hat das Glaubensdikasterium bereits 1980 vorweggenommen, was seitdem in der Forschung, vor allem in der Suizidforschung, längst gut belegt ist. Der Wunsch nach Suizid oder Euthanasie ist in aller Regel der Ruf nach Hilfe. Jeder Palliativmediziner wird diese Erkenntnis bestätigen können, dass ein Mensch, der schmerztherapeutisch und pflegerisch so behandelt wird, dass sein Leid ein erträgliches Maß annimmt, unmittelbar keinen Wunsch nach Suizid oder Euthanasie mehr äußern wird. 

Immer die Würde wahren

Darum ist die Forderung der Kirche immer primär darauf ausgelegt, dem kranken oder sterbenden Menschen die bestmögliche Therapie zukommen zu lassen. Es sind alle verfügbaren und zugelassen Mittel erlaubt, die zur berechtigten Hoffnung Anlass geben, dem Patienten Heilung oder Linderung zu verschaffen und die dazu angelegt die Lebensqualität des Patienten zu verbessern. Die Würde des Kranken, die Würde des Sterbenden steht immer im Mittelpunkt. Therapeutischen Übereifer, der Leiden unnötig verlängert, nur immer neue und immer weitere Behandlungsmethoden zur Anwendung zu bringen. 

„Wenn der Tod näherkommt und durch keine Therapie mehr verhindert werden kann“, so die Erklärung des Glaubensdikateriums, „darf man sich im Gewissen entschließen, auf weitere Heilversuche zu verzichten“. Dies ist der Punkt, an dem auch die Kirche den Wechsel von der therapeutischen zur palliativen Betreuung des Menschen sieht. Hier sind alle Maßnahmen erlaubt, die das Leid erträglicher machen. Selbst die palliative Sedierung, die den Patienten zeitweise oder dauerhaft in einem Schlaf- oder Dämmerzustand hält, befürwortet die katholische Kirche als ultimative Maßnahme, um Linderung unerträglicher Schmerzen und Symptome am Lebensende zu bewirken, sofern nicht primär die Lebensverkürzung beabsichtigt ist. 

Assistierter Suizid ist auch nur Euthanasie

Neben der Euthanasie, also der aktiven Tötung eines Menschen ist auch der assistierte Suizid als eine Form Tötung in der Diskussion. Aktuell wird sehr viel über den Fall Noelia Castillo Ramos diskutiert. Die junge Frau hatte ihren assistierten Suizid vor Gericht auch gegen den Einspruch ihrer Eltern erstritten. Die spanische Gesetzgebung erlaubt assistierten Suizid auch bei depressiven Patienten. Die Kirche sagt dazu in ihrem Schreiben „Samaritanus bonus“ aus dem Jahr 2020, dass Gesetze, die Euthanasie legalisieren oder Suizid und Suizidbeihilfe rechtfertigen, schwer ungerecht seien, „wegen des falschen Rechts, einen irrtümlich als würdig definierten Tod zu wählen, der nur deshalb würdig sein soll, weil er gewählt ist“. 

Die Kirche setzt hier sehr auf die Ergebnisse der Suizidforschung, die ganz klar zeigt, dass ein Mensch den Wunsch nach Suizid aufzugeben bereit ist, wenn es gelingt, mit ihm gemeinsam eine Lebensperspektive zu erarbeiten. Dies gelingt immer dann, wenn ein Mensch sich in seinem Leid angenommen und geliebt fühlt und ihm geholfen werden kann, mit seinen krankheitsbedingten Einschränkungen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Einer Patientin wie Noelia Castillo Ramos hätte eine Psychotherapie in Verbindung mit weiteren therapeutischen Maßnahmen, wie Ergotherapie zur Alltagsbewältigung und einer verbesserten Medikation neue Perspektiven öffnen können. 

Papst Franziskus sprach in dem Zusammenhang von „Wegwerfkultur“. „Die Opfer dieser Kultur sind gerade die zerbrechlichsten Menschen, die Gefahr laufen, von einem Räderwerk ‚weggeworfen‘ zu werden, das um jeden Preis effizient sein will“, so die Erklärung „Samaritanus bonus“. Dieses antisolidarische Kulturphänomen bezeichnete der Heilige Papst Johannes Paul II. als „Kultur des Todes“. Diese Unkultur erzeugt, so das Glaubensdikaterium, authentische „Strukturen der Sünde“. Im Gegensatz zu den zahlreichen Staaten der westlichen Hemisphäre hält die Kirche an ihrem Zeugnis für das Leben fest und wird weder der Euthanasie noch dem assistierten Suizid zustimmen können.

Dieser Artikel erschien zuerst in engl. Sprache auf statement.com
im Rahmen eines WEEKLY zum Thema Sterbehilfe